Grundstück & Bauen

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner

Nur staatlich befugte Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen (IKV) dürfen Änderungen an Grundstücksgrenzen (z.B. Teilungen oder Zusammenlegungen) vornehmen. Als IKV sind wir Ihr befugter und zuverlässiger Partner für Grundstücksvermessungen.

Die Vermessung und Festlegung von Grundstücksgrenzen ist eine unserer Hauptaufgaben und wird an allen unseren Standorten durchgeführt. Der IKV trägt zur rechtlichen Sicherheit im österreichischen Kataster bei und fungiert als Urkundsperson, oft bezeichnet als „technischer Notar“. Neben der Bestimmung von Grenzpunkten umfasst dies auch die Klärung von Themen wie:

  • Grundstücksfläche
  • Servitute, Baurechte, Nachbarschaftsrechte
  • die Übernahme in den Grenzkataster
  • Kostenoptimierung bei Gebühren und Vertragserrichtung

Teilung, Vereinigung, Verhandlung und Verbücherung

Zur Änderung der Form eines Grundstücks (Parzelle) ist die Erstellung einer Teilungsurkunde erforderlich. Dabei sind umfangreiche behördliche Vorgaben einzuhalten.

Je nach Ausgangslage der betroffenen Grundstücksgrenzen (nicht vermessen, vermessen, rechtsverbindlich, …) bedarf es der Verhandlung der Grundstücksgrenzen mit den Nachbarn sowie der Vermessung bestehender und neuer Grenzpunkte.

Als IKV stehen wir Grundstückseigentümern von der Idee über den Teilungsvorschlag bis hin zur verbücherungsfähigen Teilungsurkunde mit unserem Fachwissen zur Seite.

Grenzvermessungen müssen durchgeführt werden, wenn…
… eine Baumaßnahme in Grenznähe geplant ist
… massive bzw. hochwertige Mauern oder Zäune errichtet werden sollen
… fehlende Grenzzeichen (z.B. Grenzsteine) wiederhergestellt werden sollen

Als IKV sind wir gemäß VermG §43 zum Betreten fremder Grundstücke für Vermessungszwecke befugt.

Grenzstreit

Selbstverständlich kann es trotz aller Umsicht zu einem Konflikt zwischen Eigentümern über den gemeinsamen Grenzverlauf kommen. Wir bringen uns an diesem Punkt als Mediator ein. Zur Unterstützung dieser Rolle und zur Versachlichung der Diskussion hilft das umfangreiche Know-how unserer Mitarbeiter. Falls notwendig, erstellen wir entsprechende Gutachten.

Gutachten

Wird ein Grenzstreit an das Gericht herangetragen, so kann der Richter (in Absprache mit Kläger und Beklagtem) von sich aus eine Gutachtenserstellung zur Grenzfindung beauftragen. Für diesen Fall bieten wir zwei allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für das Fachgebiet Vermessungswesen an (Dipl.-Ing. Engelbert Siegele und Dipl.-Ing. Roman Markowski). Sie sind auch in der auf dem Gericht aufliegenden Liste der Sachverständigen eingetragen.

Die Erfahrung zeigt, dass ein Grenzstreitverfahren bei Gericht durch unsere fachkundigen Sachverständigen durchaus beschleunigt werden kann.

Verkehrswege und Wasserbauanlagen (Land und Gemeinden)

Beginnend bei der Grundlagenerstellung für die Einlöseverhandlungen bis zur Schlussvermessung für die Wiederherstellung der Grundbuchsordnung kann die AVT zeitnah alle Arbeiten durchführen.

Bestandsaufnahme

Für die Umsetzung eines Bauvorhabens bedarf es im Vorfeld der Beschaffung von Planungsgrundlagen (Grundstücksdaten, Höhenangaben, …) der Bestands- und Situationsobjekte.
Neben der Erhebung sämtlicher grundstücksbezogenen Informationen (Kataster, Grundbuch, Leitungen, …) zählt eine exakte Naturbestandsaufnahme zu unseren den Leistungen.
In Absprache mit dem Projektanten führen wir die Vermessung mit modernster Messausrüstung durch. Je nach Aufgabenstellung kommt Tachymeter, GPS, Laserscanner, Drohne oder Flugzeug zum Einsatz. Immer öfter kombinieren wir die unterschiedlichen Messverfahren und ein Höchstmaß an Effizienz und Genauigkeit zu erzielen.

Bauordnung

In Österreich ist die Bauordnung Landessache, unser Hauptaugenmerk gilt daher der Tiroler Bauordnung (TBO).
Mit dem Bauansuchen ist auch ein Lageplan gem. §31 (2) TBO vom Vermesser einzureichen. Er dient der Absicherung der Anrainerrechte und ist eine wesentliche Unterlage für die Behörde. Wichtige Inhalte sind die Katastergrenzen, bestehende Gebäude, Neu- und Zubau, Abbruch, Höhenangaben, und die Grenzabstände. Für die Berechnung der erforderlichen Grenzabstände ist die genaue Kenntnis des Grenzverlaufs und die entsprechenden Höhenverhältnisse (Naturstandsaufnahme) notwendig.
Um die Einhaltung des bewilligten Projekts zu gewährleisten sieht die TBO eine Kontrollvermessung nach Fertigstellung der Bodenplatte vor, denn zu diesem Zeitpunkt sind Korrekturen mit vergleichsweise geringeren Kosten möglich. Das Schnurgerüst gem. §38 (2) wird vom Vermesser abgesteckt und kennzeichnet die genaue Lage der Gebäudefluchten. Die Bestätigung über die korrekte Lage wird von uns ausgestellt und der Gemeinde vorgelegt.
Die Höhenkontrolle gem. §38 (3) ist nach Fertigstellung der obersten Ziegelschar und vor dem Aufsetzen der Dachkonstruktion durch den Vermesser vorzunehmen. Auch diese Bestätigung wird der Gemeinde vorgelegt.

Fassaden und Kubaturen

Bei der Fassadenaufnahme werden Einzelpunkte aufgenommen und ein hochauflösendes Messbildfoto für jede benötigte Gebäudefront erstellt. Diese Daten dienen z.B. als Planungsgrundlage für Umbaumaßnahmen oder zur Dokumentation historischer Gebäude. Darüber hinaus können wir Fassaden und Gebäude auch in Form von 3D-Meshes oder BIM-Formaten erstellen.

Beim Bau werden in der Regel große Erdmassen bewegt. Mithilfe von Laserscanning und Drohnen bestimmen wir die entsprechenden Kubaturen (z.B. Baugrube) hochgenau und schnell, so dass die Behinderungen auf der Baustelle auf ein Minimum reduziert sind. Da wir als unabhängiges Vermessungsbüro agieren, sind die ermittelten Kubaturwerte belastbar und können somit zur Kontrolle von Abrechnungsmengen und folglich Kosten herangezogen werden.

Kubatur Baugrube

Analyse Ihres Grundstücks mit dem Suntimer

Eine Suntimermessung beschreibt den Verlauf der Sonnenbahn mit Kennzeichnung der Jahres- und Tageszeiten an einem gewünschten Standort und unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten. Die Sonnenbahn wird dabei in ein vor Ort erstelltes Panoramafoto eingearbeitet. Damit wird die tatsächliche Ausleuchtung, aber auch die Abschattung, etwa durch nahe stehende Bäume oder Nachbargebäude, sichtbar gemacht.

Diverse internationale Leichtathletikmeisterschaften werden von uns bereits seit vielen Jahren mittels elektronischer Weitenmessung bei Disziplinen wie zum Beispiel Speerwurf oder Diskus unterstützt. Diese wesentlich schnellere und elegantere Methode der Weitenmessung, im Gegensatz zum altehrwürdigen Maßband, ermöglicht einen rascheren und problemlosen Ablauf der Disziplinen.

Ihr wichtiger Begleiter

Auch bei der Bauordnung ist der IKV Ihr wichtiger Begleiter. Er sorgt für Rechtssicherheit vor, während und nach dem Bau und hilft bei der Einhaltung der Bauordnung. Neben der Grenzvermessung sind die wichtigsten Schritte die Geländeaufnahme in Lage und Höhe für die Planung, die Absteckung von Gebäudeachsen und Schnurgerüsten, sowie gesetzlich vorgeschriebenen Lage- und Höhenkontrollen in verschiedenen Bauabschnitten.

Weiterführende Informationen finden sich auch unter www.meingrundstueck.at.

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