Grundstück & Bauen

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner

Eigentum an Grund und Boden zeichnet sich durch hohe Wertsicherheit aus, zum Nachweis dienen in Österreich das Grundbuch sowie die digitale Katastralmappe (DKM). Veränderungen von Grundstücksgrenzen – z.B. durch Teilungen oder Zusammenlegungen – dürfen ausschließlich von staatlich befugten und beeideten Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen (IKV) vorgenommen werden.

Der IKV ist Urkundsperson und wird als „technischer Notar“ gesehen. Dabei geht es nicht nur um Grenzpunkte sondern auch um Themen wie:

  • die Grundstücksfläche
  • Servitute, Baurechte, Nachbarschaftsrechte
  • die Übernahme in den Grenzkataster
  • Kostenoptimierung bei Gebühren und Vertragserrichtung

Verhandlung, Vermessung, Verbücherung

Zur Änderung der Form eines Grundstücks (Parzelle) ist die Erstellung einer Teilungsurkunde erforderlich. Dabei sind umfangreiche behördliche Vorgaben einzuhalten.

Je nach Ausgangslage der betroffenen Grundstücksgrenzen (nicht vermessen, vermessen, rechtsverbindlich, …) bedarf es der Verhandlung der Grundstücksgrenzen mit den Nachbarn sowie der Vermessung bestehender und neuer Grenzpunkte.

Der IKV steht den Grundstückseigentümern von der Idee über den Teilungsvorschlag bis hin zur verbücherungsfähigen Teilungsurkunde mit seinem Fachwissen zur Seite.

Grenzvermessung wenn…
… eine Baumaßnahme in Grenznähe geplant ist
… massive bzw. hochwertige Mauern oder Zäune errichtet werden sollen
… fehlende Grenzzeichen (z.B. Grenzsteine) wiederhergestellt werden sollen

Betreten fremder Grundstücke

Der Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen hat bei der Ausübung seines Berufes Sonderrechte. Diese sind im VermG §43 geregelt. Hier ein Auszug aus dem Abs. 1:

(1) Die Organe und Beauftragten der in § 1 Abs. 1 Z 1, 3 und 4 sowie Abs. 2 des Liegenschaftsteilungsgesetzes, BGBl. Nr. 3/1930, bezeichneten Personen oder Dienststellen sind unbeschadet der Vorschriften des Eisenbahngesetzes 1957, BGBl. Nr. 60, des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957, des Sperrgebietsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 38/2002, sowie des Munitionslagergesetzes 2003, BGBl. I Nr. 9/2003, befugt, zur Durchführung ihrer vermessungstechnischen Arbeiten

  1. jedes Grundstück mit Ausnahme der darauf errichteten Gebäude zu betreten und, soweit es die Bewirtschaftungsverhältnisse erlauben, zu befahren,
  2. einzelne, die Vermessungsarbeiten hindernde Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen im notwendigen Umfang zu beseitigen und

3. alle erforderlichen Vermessungszeichen vorübergehend und Grenzzeichen anzubringen.

(Grundlage VermG §43 Abs.1)

Selbstverständlich kann es trotz aller Umsicht zu einem Konflikt zwischen Eigentümern über den gemeinsamen Grenzverlauf kommen. Der IKV kann sich dabei als Mediator einbringen. Zur Unterstützung dieser Rolle und zur Versachlichung der Diskussion hilft das umfangreiche Know-how der AVT und seiner Mitarbeiter in der Aufbereitung unterschiedlichster „Beweise“, wie zum Beispiel privater Fotografien, um allenfalls erforderliche Gutachten zu erstellen.

Wird ein Grenzstreit an das Gericht herangetragen, so kann der Richter (in Absprache mit Kläger und Beklagtem) von sich aus eine Gutachtenserstellung zur Grenzfindung beauftragen. Für diesen Fall bietet die AVT mit den Herren Dipl.-Ing. Peter Trefalt, Dipl.-Ing. Engelbert Siegele und Dipl.-Ing. Roman Markowski drei allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für das Fachgebiet Vermessungswesen an.

Sie sind auch in der auf dem Gericht aufliegenden Liste der Sachverständigen eingetragen. Neben dem persönlichen sachkundigen Wissen steht auch hier diesen IKVs als SV das gesamte umfangreiche Spektrum der AVT, zum Beispiel der Auswertung von historischem Bildmaterial, zur Verfügung. Damit kann ein Grenzstreitverfahren bei Gericht durchaus beschleunigt werden.

Nach Abschluss eines Gerichtsverfahrens sind die Gerichte verpflichtet, Entscheidungen über festgelegte Grundstücksgrenzen dem Vermessungsamt mitzuteilen.

Verkehrswege und Wasserbauanlagen (Land und Gemeinden)

Beginnend bei der Grundlagenerstellung für die Einlöseverhandlungen bis zur Schlussvermessung für die Wiederherstellung der Grundbuchsordnung kann die AVT zeitnah alle Arbeiten durchführen.

Was braucht man für die Planung?

Für die Realisierung eines Bauvorhabens bedarf es der Beschaffung von Planungsgrundlagen (Grundstücksdaten, Höhenangaben, …).

Neben der Erhebung sämtlicher grundstücksbezogenen Informationen (Kataster, Grundbuch, Leitungen, …) zählt eine exakte Naturbestandsaufnahme zu den Aufgaben des Vermessers. Dabei werden in Absprache mit dem Projektanten Bestands- und Situationsobjekte sowie der Geländeverlauf über den Bereich des geplanten Bauvorhabens erfasst.

Die Aufnahme erfolgt mit modernster Messausrüstung. Je nach Aufgabenstellung kommt eine Kombination aus Tachymeter, GPS und Laserscanner zum Einsatz.

Welche Vorschriften sind beim Bauen zu beachten?

In Österreich ist die Bauordnung Landessache, unser Hauptaugenmerk gilt daher der Tiroler Bauordnung (TBO).

Mit dem Bauansuchen ist auch ein Lageplan gem. §31 (2) TBO vom Vermesser einzureichen. Er dient der Absicherung der Anrainerrechte und ist eine wesentliche Unterlage für die Behörde. Wichtige Inhalte sind die Katastergrenzen, bestehende Gebäude, Neu- und Zubau, Abbruch, Höhenangaben, und die Grenzabstände. Für die Berechnung der erforderlichen Grenzabstände ist die genaue Kenntnis des Grenzverlaufs und der Höhenverhältnisse (Naturstandsaufnahme) notwendig.

Um die Einhaltung des bewilligten Projekts zu gewährleisten sieht die TBO eine Kontrollvermessung nach Fertigstellung der Bodenplatte vor, denn zu diesem Zeitpunkt sind Korrekturen mit vergleichsweise geringeren Kosten möglich. Das Schnurgerüst gem. §38 (2) wird vom Vermesser abgesteckt und kennzeichnet die genaue Lage der Gebäudefluchten. Die Bestätigung über die korrekte Lage wird von uns ausgestellt und der Gemeinde vorgelegt.

Die Höhenkontrolle gem. §38 (3) ist nach Fertigstellung der obersten Ziegelschar und vor dem Aufsetzen der Dachkonstruktion durch den Vermesser vorzunehmen. Auch diese Bestätigung wird der Gemeinde vorgelegt.

Bei der Fassadenaufnahme werden Einzelpunkte aufgenommen und ein hochauflösendes Foto bzw. Messbild in einem zuvor festgelegten Maßstab für jede benötigte Gebäudefront erstellt. Diese Daten dienen z.B. zur Dokumentation historischer Gebäude oder als Planungsgrundlage für Umbaumaßnahmen.

Beim Bau liefert die Ermittlung des Volumens der Baugrube bzw. der bewegten Massen durch den Vermesser als neutrale Institution eindeutige Abrechnungsmengen und -kosten. Der Einsatz zukunftsweisender Technologien wie terrestrisches Laserscanning ermöglicht durch höchste Detailtreue mehr Genauigkeit der Volumenbestimmung. Die Ergebnisse werden wesentlich schneller geliefert und die Behinderungen auf der Baustelle werden reduziert.

Kubatu Baugrube

Analyse Ihres Grundstücks mit dem Suntimer

Eine Suntimermessung beschreibt den standortbezogenen Verlauf der Sonnenbahn mit Kennzeichnung der Jahres- und Tageszeiten und unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten. Die Sonnenbahn wird dabei in ein vor Ort erstelltes Panoramafoto eingearbeitet. Damit wird die tatsächliche Ausleuchtung, aber auch die Abschattung, etwa durch nahe stehende Bäume oder Nachbargebäude, sichtbar gemacht.

Mit dieser Planungsgrundlage kann die Lage und Ausrichtung von Gebäuden und Solaranlagen (thermisch, elektrisch) optimiert werden. Selbstverständlich eignet sich dieser Plan auch für die Entscheidung, wo die Terrasse angelegt werden soll, um den Abend dort erholsam und unter Ausnützung der letzten Sonnenstrahlen genießen zu können.

Diverse internationale Leichtathletikmeisterschaften werden von uns bereits seit vielen Jahren mittels elektronischer Weitenmessung bei Disziplinen wie zum Beispiel Speerwurf oder Diskus unterstützt. Diese wesentlich schnellere und elegantere Methode der Weitenmessung, im Gegensatz zum altehrwürdigen Maßband, ermöglicht einen rascheren und problemlosen Ablauf der Disziplinen.

Ihr wichtiger Begleiter

Auch bei der Bauordnung ist der IKV Ihr wichtiger Begleiter. Er sorgt für Rechtssicherheit vor, während und nach dem Bau und hilft bei der Einhaltung der Bauordnung. Neben der Grenzvermessung sind die wichtigsten Schritte die Geländeaufnahme in Lage und Höhe für die Planung, die Absteckung von Gebäudeachsen und Schnurgerüsten, sowie gesetzlich vorgeschriebenen Lage- und Höhenkontrollen in verschiedenen Bauabschnitten.

Weiterführende Informationen finden sich auch unter www.meingrundstueck.at.