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Kataster

Gesicherte Grundgrenzen sind eine wesentliche Voraussetzung für eine richtige Planung und problemlose Bauabwicklung.
Der Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen haftet für die von ihm festgestellten Grundgrenzen.

Der Ingenieurkonsulent reproduziert eine korrekte digitale Darstellung des Katasters aufgrund des technischen Operates des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen.
Der Geometer beratet hinsichtlich des tatsächlichen Grenzverlaufes und stellt Vermessungsurkunden gemäß den einschlägigen Gesetzesvorschriften aus.

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Selbstregistrierendes Tachymeter bereits ab 1975, im Bild BL Sepp Lenz (Kaunertaler Gletscherbahnen) im Rahmen der AVT-35 Jahr Feier



Ausschnitt eines Teilungsplanes (Naturaufnahme)


Downloads Ausschnitt Teilungsplan (Naturaufnahme) (application/pdf 65.9 KB)


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